der Firma HUT Hamann Holz- und Umwelttechnik, 07980 Berga-Wünschendorf – Stand: März 2025
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVBs) gelten für alle Vertragsbeziehungen der Firma HUT Hamann Holz- und Umwelttechnik (nachfolgend „wir“ oder „uns“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), insbesondere für Einkäufe, Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Alle Angebote sind freibleibend. Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Verträge gelten erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als abgeschlossen; maßgeblich für den Lieferumfang ist diese Bestätigung. Nachträgliche Änderungen durch den Kunden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung und werden gesondert berechnet. Preisanpassungen bei starken Kursschwankungen oder Rohstoffpreisänderungen bleiben im Rahmen marktüblicher Bedingungen vorbehalten.
Alle Preise sind freibleibend. Angebotspreise sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum verbindlich. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Transport- und Entladekosten. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden separat berechnet. Bei Bestellungen unter einem Netto-Warenwert von 50,00 € wird ein Mindermengenzuschlag von 6,00 € erhoben (ausgenommen Nachbestellungen).
Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum zahlbar. Serviceleistungen und Ersatzteillieferungen sind sofort netto Kasse fällig. Zahlungen erfolgen in Euro und gelten erst als erbracht, wenn wir frei darüber verfügen können. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet, und weitergehende Verzugsschäden können geltend gemacht werden. Eine Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen bestrittener Gegenansprüche ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt sind.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung aller Kundenvoraussetzungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen, Genehmigungen, Vorauszahlungen). Bei Lieferverzögerungen, die wir zu vertreten haben, kann der Kunde eine Verzugsentschädigung von 0,5 % pro Woche, maximal 5 % des Lieferwerts, geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über, spätestens beim Verlassen unseres Werks. Lieferungen erfolgen unfrei ab Werk, sofern nicht anders vereinbart. Versandweg und Frachtführer wählen wir, sofern nicht anders vereinbart. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über; Lagerkosten werden berechnet. Die Ware wird unverpackt geliefert; Verpackungen werden bei Bedarf zum Selbstkostenpreis berechnet. Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher unterliegen dem Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz (Kundennummer: 4111558).
Bei Abrufaufträgen ohne festen Liefertermin liefern wir nach Ablauf einer angemessenen Frist oder verlangen Schadensersatz, falls der Kunde nicht abruft.
Wir leisten Gewähr für Fabrikations- und Materialfehler für 24 Monate ab Gefahrübergang. Ausgenommen sind Verschleißteile, Transportschäden sowie Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder äußere Einflüsse. Für Geschäftskunden müssen Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich gerügt werden; verborgene Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten. Der Kunde darf die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, tritt jedoch seine Forderungen aus der Weiterveräußerung im Voraus an uns ab.
Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch seine Angaben (z. B. Zeichnungen, Maße) keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Abweichungen bei Mengen, Maßen, Qualität und Gewichten sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder Streiks befreien uns für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht.
Erfüllungsort ist unser Firmensitz in 07980 Berga-Wünschendorf. Gerichtsstand ist Gera; wir sind berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Für das gesamte Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.