Wartungsarbeiten weiterhin andauernd, wir bemühen uns stetig die Qualität zu verbessern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma HUT Hamann Holz- und Umwelttechnik, 07980 Berga-Wünschendorf – Stand: März 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma HUT Hamann Holz- und Umwelttechnik (nachfolgend „wir“ oder „uns“) an ihre Kunden (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend. Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande – diese bestimmt auch den Lieferumfang. Nachträgliche Änderungen durch den Kunden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung und werden gesondert berechnet. Preisanpassungen bei starken Kursschwankungen oder Rohstoffpreisänderungen bleiben vorbehalten.

3. Preise

Alle Preise sind freibleibend. Angebotspreise gelten – sofern nicht anders vereinbart – 30 Tage ab Angebotsdatum. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind maßgeblich und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Transport- und Entladekosten. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden separat berechnet. Bei Bestellungen unter einem Netto-Warenwert von 50,00 € wird ein Mindermengenzuschlag von 6,00 € erhoben (ausgenommen Nachbestellungen).

4. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum zahlbar. Serviceleistungen und Ersatzteillieferungen sind sofort netto Kasse fällig. Zahlungen erfolgen ausschließlich in Euro und gelten erst als geleistet, wenn wir frei darüber verfügen können. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen gemäß § 288 BGB, und weitergehende Verzugsschäden können geltend gemacht werden. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen bestrittener Gegenansprüche ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt sind.

5. Lieferzeiten

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung aller Kundenvoraussetzungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen, Genehmigungen, Vorauszahlungen). Bei Verzögerungen, die wir zu vertreten haben, kann der Kunde eine Verzugsentschädigung von 0,5 % pro Woche, maximal 5 % des Lieferwerts, fordern – weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Lieferung, Gefahrübergang, Verpackung und Versand

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über, spätestens beim Verlassen unseres Werks. Lieferungen erfolgen unfrei ab Werk, sofern nicht anders vereinbart. Versandweg und Frachtführer wählen wir, es sei denn, der Kunde hat einen speziellen Wunsch. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Verpackungen werden bei Bedarf zum Selbstkostenpreis berechnet. Für Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher sind wir gemäß § 15 VerpackG der Landbell AG (Kundennummer: 4111558) angeschlossen.

7. Abrufaufträge

Bei Abrufaufträgen ohne festen Liefertermin liefern wir nach Ablauf einer angemessenen Frist oder verlangen Schadensersatz, falls der Kunde nicht abruft.

8. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für Fabrikations- und Materialfehler für 24 Monate ab Gefahrübergang. Ausgenommen sind Verschleißteile, Transportschäden sowie Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder äußere Einflüsse. Geschäftskunden haben Mängel innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu rügen; verborgene Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

9. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen vorbehalten. Der Kunde darf die Ware im normalen Geschäftsverkehr veräußern, tritt jedoch seine Forderungen aus der Weiterveräußerung im Voraus an uns ab.

10. Haftung

Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

11. Gewerbliche Schutzrechte

Der Kunde stellt sicher, dass seine Angaben (z. B. Zeichnungen, Maße) keine Schutzrechte Dritter verletzen und stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

12. Verschiedenes

Abweichungen bei Mengen, Maßen, Qualität und Gewichten sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder Streiks befreien uns für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht.

13. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist unser Firmensitz in 07980 Berga-Wünschendorf. Gerichtsstand ist Gera – wir dürfen auch am Sitz des Kunden klagen. Es gilt deutsches Recht.